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Gesetzliche Pflegeversicherung

2015 Neue Informationsbroschüre Ratgeber zur gesetzlichen Pflegeversicherung » zum Download [4.960 KB]
Zurzeit sind bei uns rund 2,6 Millionen Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen auf Pflege angewiesen. In den kommenden eineinhalb Jahrzehnten wird sich die Zahl, Schätzungen zufolge, um knapp eine Million Menschen vergrößern, sodass im Jahr 2030 rund 3,5 Millionen Menschen auf pflegerische Hilfe angewiesen ... so die Botschaft aus dem Ratgeber auf der ersten Seite...

Private Pflege Zusatz Versicherung wird wichtiger den je... » Zum Vergleichsrechner

2016 » Das Pflegestärkungsgesetz Die Pflegestärkungsgesetze - was ändert sich?
Die Pflege in Deutschland wird leistungsfähiger, individueller und passgenauer: 20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung wird die Pflege flexibler und spürbar verbessert. Zwei Pflegestärkungsgesetze sorgen nicht nur für höhere Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, sondern auch für eine stabile Finanzierung der Pflegeversicherung in der Zukunft und eine tiefgreifende Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Am Ende wird die Pflegeversicherung 20 Prozent mehr Leistungen erbringen als bisher.... so die Botschaft aus dem Ratgeber auf der ersten » Seite 6 [4.960 KB]

Basisrente 2015

Die Grenzwerte für eine Basisrente für den maximalen Betrag im Jahr 2015 betragen:

Ledige 22.172 € mit 80 % steuerliche Anerkennung
Verheiratete 44.344 € mit 80 % steuerliche Anerkennung


(Rechengrundlage: Dies entspricht 24,8 % des Beitrages zur Rentenversicherung in der Bundesknappschaft bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze 89.400 €)

Wichtig zu berücksichtigen sind laufende Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung BfA, LVA Versorgungswerk usw.
Die Rechengrundlage zur gesetzlichen Rentenversicherung BfA LVA 2015 beträgt 18,7 % vom sozial versicherungspflichtigen Bruttoeinkommen maximal 72.600 € (monatlich 6050 €)

Beispiel lediger Angestellter: sozialversicherungspflichtiges Einkommen 50.000 € ledig - Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 9.350 € - mögliche Anlage in Basisrente 12.822 € bei 80% steuerlicher Anrechnung verringert sich damit das zu versteuernde Einkommen um -10.257€

Dies ist auch der maximale Anerkennungsbetrag für eine Basisrente per Einmalbeitrag. Eine Basisrente kann mit beispielsweise monatlich 50 € laufend abgeschlossen werden und wie im oben genannten Beispiel mit Sonderzahlungen aufgefüllt werden. Dabei wäre der Rechenweg 12.822 – (50 × 12) einzuhalten.

Beispiel lediger Selbständiger: keine Beiträge zu einer gesetzlichen Versorgung zahlen, können hier die vollen Beträge 22.172€ ansetzen, der mit 80 % in 2015 steuerlich Berücksichtigung finden könnte. Bei 80% steuerlicher Anrechnung verringert sich damit das zu versteuernde Einkommen um -17.737€


Beispiel Beamter: Ein lediger Beamter mit beispielsweise 30.000 € Jahresdienstbezügen muss sich einen Betrag in Höhe (30.000 € × 18,7 %) 5.610 € anrechnen lassen. Höchstbetrag 22.172 € - 5.610 € ergeben 16.562 € als möglichen Investitionsbetrag der mit 80 % in 2015 steuerlich Berücksichtigung finden könnte. Bei 80% steuerlicher Anrechnung verringert sich damit das zu versteuernde Einkommen um -13.249 €

Sozialversicherungswerte 2015

Grenzwerte der Krankenversicherung 2015

54.900 Euro pro Jahr Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung 2015
49.500 Euro pro Jahr Beitragsbemessungsgrenze
Beitragssatz GKV 14,6%
Maximaler Arbeitgeberzuschuss 301,13€ mtl. (Richtwert PKV)
Beitragssatz Pflegepflicht 2,35% maximal mtl. 96,94€ (2,6% für Kinderlose maximal mtl. 107,25€ )