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BAV

Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung zum 01.01.2014

 

Auch das Jahr 2014 bringt eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen mit sich. Einige dieser Ände­rungen wirken sich auf die betriebliche Altersversorgung aus.

 

Beitragssätze zur Sozialversicherung weiterhin unverändert

Im Jahr 2014 beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin 18,9 %, welcher zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden muss. Auch die Beitragssätze der anderen Sozialversicherungszweige bleiben gleich.

 

Beitragsbemessungsgrenzen und steuerfreie Beiträge zur Direktversicherung 2014 Die Beitragsbemessungsgrenzen zur allgemeinen Rentenversicherung steigen in 2014 wie folgt:

 

 

Beitragsbemessungsgrenze West Rentenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze Ost Rentenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze  Krankenversicherung

Monatlich

5950 Euro

5000 Euro

4050 Euro

Jährlich

71400 Euro

60000 Euro

48600 Euro

 

Dementsprechend erhöht sich in der gesamten Bundesrepublik Deutschland der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Höchstbeitrag zur Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG und § 1 i. V. m. 4 SvEv (4 % der BBG West) von 232 EUR auf 238 EUR monatlich bzw. 2.856 EUR jährlich.

 

Für Gesellschaftergeschäftsführer : unter Berücksichtigung des Erhöhungsbetrags von jährlich 1.800 EUR nach § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG, beläuft sich der steuerfreie Höchstbetrag insgesamt auf 388 EUR mo­natlich bzw. 4.656 EUR jährlich.

 

 

4% der Beitragsbemessungsgrenze West Rentenversicherung bleiben steuer-u. sozialversicherungsfrei

Für Gesellschaftergeschäftsführer zzgl. 150 Euro steuerfrei

Monatlich

238 Euro

388 Euro

Jährlich

2856 Euro

4656 Euro

 

 

Beitragssatz Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG)

Der Beitragssatz für den PSVaG liegt für das Jahr 2013 bei 1,7 Promille.Zu beachten sind die zusätzlichen Beitragssätze aufgrund der Umstellung des Finanzierungs­verfahrens des PSVaG sowie letztmalig des hohen PSV-Beitrags aus dem Jahr 2010.